Mitteilung/2005/049 Einleitung Die österreichische CITES-Managementbehörde möchte folgende Hinweise an die Vertragsstaaten übermitteln: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist in seiner Funktion als österreichische CITES-Managementbehörde, erfreut darüber, folgende drei Listen (Namen, akzeptierte Namen, Checkliste) einer Bulbophyllum-Checkliste zu übermitteln, die vom Botanischen Garten der Universität Wien erstellt wurde. Diese Checkliste für Bulbophyllum und nahe stehende Taxa (Orchidaceae) ist das Ergebnis von Entscheidungen, die auf der CITES-Vertragsstaaten-Konferenz und den assoziierten CITES-Pflanzen- und Nomenklatur-Komitees getroffen wurden. Das Projekt wurde durch Finanzierungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ermöglicht. Teil 1 der Checkliste besteht aus allen Namen in alphabetischer Reihenfolge (73 S./ 327 kB) Teil 2 der Checkliste besteht aus allen akzeptierten Namen (ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge (151 S./ 422 kB) Teil 3 der Checkliste besteht aus einer Liste der Taxa (nach Ländern sortiert) (70 S./ 231 kB) Besonders zu betonen ist: 1. Zitierung des Checklisten-Manuskripts: Sieder A., Rainer H., Kiehn M. (2005): Draft-CITES checklist for Bulbophyllum and allied taxa (Orchidaceae). Vienna: Botanical Garden of the University of Vienna. 2. Diese Checkliste ist ein pragmatischer Ansatz um die riesige Anzahl an Arten innerhalb der Bulbophyllinae in einer Liste behandeln zu können, die auch für die Nutzung durch den Laien [Nicht-Botaniker] geeignet ist. Daher wird die Gattung Bulbophyllum aus praktischen Gründen in weitem Sinne verstanden. Dies drückt jedoch keine Meinung oder Preferenz der Autoren hinsichtlich taxonomischem Rang, Umschreibung von Untergruppen oder Abtrennungen aus den Bulbophyllinae aus. Derartige Beurteilungen werden, sofern überhaupt, erst nach Abschluss der aktuell stattfindenden molekularen Untersuchungen der Bulbophyllinae möglich sein (z.B. durch B. Gravendeel, Leiden und M. Kiehn & G. Fischer, Wien/Salzburg). 3. Im Falle von Taxa, die derzeit zu den Bulbophyllinae gezählt werden, jedoch Synonyme in Gattungen außerhalb der Bulbophyllinae aufweisen, wurden diese Namen in alphabetischer Reihenfolge mit in die Liste aufgenommen. Gattungen außerhalb der Bulbophyllinae, denen fälschlicherweise gewisse Taxa der Bulbophyllinae zugeordnet wurden, werden nicht mit kompletten Artenlisten angegeben, sondern nur mit den Taxa, die in Bezug zu den Bulbophyllinae stehen. 4. Kommentare betreffend die Checkliste sollten, vorzugsweise in elektronischer Form, an folgenden Botaniker des CITES Nomenclatur-Komitees gesendet werden: Mr Noel McGough Im Falle weiterer Fragen können sie sich in Verbindung zu setzen mit: Dr Michael Kiehn |